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Assistentenzuschuss
Ihnen steht Assistentenzuschuss zu, wenn Sie unter einer schweren und dauerhaften Behinderung leiden und persönliche Betreuung zur Bewältigung Ihres Alltags benötigen. Sie haben Anspruch auf Leistungen von der Försäkringskassan [dem Schwedischen Sozialversicherungsamt], wenn Ihr Bedarf an Unterstützung bei Verrichtung grundlegender Bedürfnisse mehr als 20 Stunden pro Woche beträgt. Benötigen Sie weniger Unterstützung, müssen Sie sich mit der Bitte um Unterstützung an Ihre Kommune wenden.
Wer hat Anspruch auf Assistentenzuschuss?
Bei einem Unterstützungsbedarf zur Verrichtung grundlegender Bedürfnisse wie Körperhygiene, An- und Auskleiden, Essen, Verständigung mit anderen und Fortbewegung von mehr als 20 Stunden pro Woche besteht Anspruch auf Assistentenzuschuss. Außerdem müssen Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Personen mit Entwicklungsstörungen, Autismus oder mit Autismus vergleichbaren Störungen.
Personen mit umfassender und dauerhafter Herabsetzung der geistigen Fähigkeiten aufgrund von Hirnschäden, die sie sich im Erwachsenenalter durch äußere Gewalteinwirkung oder Krankheit zugezogen haben.
Personen mit anderen dauerhaften körperlichen oder seelischen Behinderungen, die eindeutig nicht mit dem normalen Alterungsprozess in Zusammenhang stehen.
Die Behinderung muss umfassend sein und erhebliche Schwierigkeiten bei der täglichen Lebensführung mit sich bringen.
Es gibt keine untere Altersgrenze für die Bewilligung des Assistentenzuschusses. Sie können auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres Assistentenzuschuss beziehen, jedoch unter der Voraussetzung, dass Ihnen dieser Zuschuss vor Vollendung des 65. Lebensjahres bewilligt worden ist.
Sie haben keinen Anspruch auf Assistentenzuschuss, wenn Sie in einer betreuten Wohngemeinschaft leben oder in einer Einrichtung gepflegt werden. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann jedoch Assistentenzuschuss bewilligt werden, wenn die betroffene Person über einen kürzeren Zeitraum hinweg im Krankenhaus liegt oder eine Kinderbetreuungseinrichtung, Schule oder sonstige Behindertentagesstätte besucht.
Die Höhe der Leistung
Die Regierung beschließt jedes Jahr einen Pauschalbetrag für den Assistentenzuschuss. Im Jahr 2010 liegt dieser Betrag bei 252 SEK pro Stunde. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann ein höherer Betrag beantragt werden. Der Höchstbetrag liegt im Jahr 2010 bei 282 SEK.
Besondere Gründe liegen beispielsweise dann vor, wenn Sie einen Assistenten mit besonderer Ausbildung benötigen, für dessen Bezahlung der Pauschalbetrag nicht ausreicht.
Was bedeutet persönliche Assistenz?
Unter persönlicher Assistenz ist eine persönlich angepasste Unterstützung in unterschiedlichen Situationen durch eine begrenzte Anzahl von Personen zu verstehen. Persönliche Assistenz zur Verrichtung
grundlegender Bedürfnisse umfasst Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, Essen, Kontakt nach außen und bei der Fortbewegung, sowie sonstige Hilfe, die eingehende Kenntnisse über Ihre Behinderung erfordert.
Sie können auch Anspruch auf persönliche Assistenz im Zusammenhang mit anderen Bedürfnissen haben
Wenn Ihr Unterstützungsbedarf bei der Verrichtung grundlegender Bedürfnisse 20 Stunden pro Woche übersteigt, können Sie ebenfalls Anspruch auf persönliche Assistenz zur Verrichtung bei der sonstigen täglichen Lebensführung haben. Dies kann zum Beispiel die Zubereitung von Essen, Einkäufe, Freizeitaktivitäten oder Erwerbstätigkeit betreffen.
Sie entscheiden selbst
Sie entscheiden selbst, wie die Assistenz organisiert werden soll. Sie können als Arbeitgeber einen oder mehrere Assistenten einstellen. Zusammen mit anderen behinderten Personen einen Verein oder eine Genossenschaft gründen, die als Arbeitgeber mehrere Assistenten einstellt. Ein Unternehmen oder eine Organisation betrauen.
Es spricht nichts dagegen, dass Sie als Arbeitgeber einen Assistenten einstellen und gleichzeitig Assistenz durch die Kommune oder eine andere Organisation in Anspruch nehmen.
Wenn Sie ein Mitglied aus Ihrem eigenen Haushalt mit der Aufgabe des Assistenten betrauen, können Sie ebenfalls Assistentenzuschuss beziehen. In diesem Fall ist das Mitglied Ihres Haushalts bei der Kommune oder einen anderen für Assistenz zuständigen Träger angestellt.
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